@Tami@troet.cafe Will er denn die Wohnung behalten? Dann kann sie ihm kündigen und dieses dem Vermieter genau so schriftlich mitteilen; nämlich, dass er ab sofort alleinig für die Miete zuständig ist (Kündigungsfrist dem Partner gegenüber muss natürlich eigehalten werden).
Gibt dazu auch schon Urteile, auf die sie sich beziehen kann, bspw diese:
https://www.mietrechtsiegen.de/mitwirkungspflichten-des-ex-bei-mietvertragskuendigung/
https://www.vermieterverein.de/data/files/M8LU-AG-Hannover,-Urteil-vom-16.04.1996--568-C-240296.pdf
https://openjur.de/u/198256.html
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