Was lese ich bei SPON:
"Der Tatverdächtige habe »ein paar Vorstrafen« wie Körperverletzung mit einer »kurzen Freiheitsstrafe«, sagt Oberstaatsanwalt Schüssler. Es gebe einen Fall von »fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr«. Eine Tat von 2018 sei aus dem Bereich »Hate Speech«. Das Delikt komme aus dem Bereich der politisch motivierten Kriminalität rechts, der Tatverdächtige soll auf Facebook ein Bild kommentiert haben. Seit diesem Zeitpunkt 2018 gebe es keine weiteren Erkenntnisse."
Damit wäre ja jetzt Zeit für Sondersendungen über rechte Gewalt.