@Oktopus Ich sage nein, den Briefkasten hast du schließlich mitgemietet. Ein Aufkleber lässt sich idR auch wieder entfernen, es ist also auch keine Sachbeschädigung.
Punkt 6 und 10 sind hier interessant: https://www.juraforum.de/lexikon/aufkleber#10-was-ist-beim-anbringen-von-aufklebern-auf-mietobjekten-zu-beachten
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Julian W. (julianwki@chaos.social)'s status on Thursday, 27-Feb-2025 22:18:23 JST Julian W.