➡️ Fakt 3: Deshalb erhalten einige Organisationen staatliche oder EU-Förderung: Sie sollen explizit ein Gegengewicht zu den Wirtschaftsakteuren schaffen. Auch Wirtschaftsverbände bekommen übrigens staatliche Förderung, z.B. der Deutsche Bauernverband oder der Verband der Automobilindustrie.
➡️ Fakt 4: Besondere Rechte wie Klagerechte und Steuervorteile durch das Gemeinnützigkeitsrecht dürfen keiner Gesinnungsprüfung unterstehen – das machen nur Autokratien. Es widerspricht dem Grundsatz der Gewaltenteilung, wenn Politiker:innen sich in dieses Verfahren einmischen wollen.
➡️ Fakt 5: „Staatlich gelenkt“? Weder fordert die EU-Kommission Umweltorganisationen auf, sich für den Green Deal einzusetzen. Noch brauchen NGOs, die sich in Deutschland für Demokratie starkmachen, eine Aufforderung von der Bundesregierung, wenn sie gegen den Bruch der Brandmauer protestieren.
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