Mit einem Rammbock in eine Wohnung einzudringen & eine Person zu ergreifen, ist keine bloße Betretung - sondern eine Durchsuchung, die eine richterliche Anordnung braucht. Im Übrigen ist die Ausreisepflicht keine dringende Gefahr, wie sie das Grundgesetz für Betretungen vorschreibt.
Das AufenthaltsG schreibt an dieser Stelle eine grundrechtswidrige Schikane von Geflüchteten fest. Wir klagen, damit das BVerfG diese Regelung kippt! Alle Menschen haben das Recht auf einen geschützten Rückzugsort.
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