Stimmensplitting: Mit der Erststimme (Direktmandat) wird eine andere Partei gewählt als mit der Zweistimme (Partei). Bei den Wahlen in Brandenburg wählten Anhänger*innen anderer Parteien mit ihrer Erststimme z.B. SPD-Kandidat*innen, wenn sie damit ein Direktmandat der AfD verhindern konnten.