TIL: man kann als Gewerbetreibende oder Verein einfach so Verkehrsschilder im Internet bestellen. Zum Beispiel dieses 30-Zone-Schild. https://www.strassenausstatter.de/produkt/verkehrsschilder/vorschriftenzeichen/geschwindigkeiten/verkehrszeichen-274-1-beginn-einer-tempo-30-zone/
Das darf man natürlich dann immer noch nicht einfach so an jedem Ortseingang aufstellen, das wird mindestens mit einem Bußgeld von 15€ bis hin zu zwei Jahren Freiheitsstrafe belegt. https://www.drhaecker.de/wp-content/uploads/2013/08/koelner-stadt-anzeiger-darf-man-selber-verkehrsschilder-aufstellen.pdf