Wissenswerte #Urteile für die #Radbubble:
👨⚖️ #Helmkamera rettet Radlerin vor Gericht: Zu sehen waren #Schlaglöcher am Straßenrand in #Dresden, die mittiges Radeln nicht als #Nötigung, sondern Notwendigkeit qualifizierten.
👨⚖️ Eine durchgezogene Linie und der vorgeschriebene #Überholabstand bedeuten meist praktisch #Überholverbot, sodass der hupende Autofahrer auf der Klagebank keinen Grund hatte, sich von der angeklagten Radlerin genötigt zu fühlen. (#Freiburg)
👨⚖️ #Falschparker fotografieren und über #wegli weg.li anzeigen ist in Ordnung, solange keine Menschen sichtbar sind. #BerechtigtesInteresse an sicheren Verkehrswegen hat jeder Verkehrsteilnehmer. Autofahrer haben hingegen kein #Recht auf Anonymität im #Straßenverkehr. Ein Foto ist hilfreicher für die Polizei als blanker Text. (#VGAnsbach)
via #ADFC #radwelt 4/2024, Artikel von Roland Huhn @ADFC
#VisionZero #StopKillingCyclists #motorisiertegewalt @mastobikes_de