Jetzt mögen manche vielleicht meinen, die Gematik sei eine private GmbH und daraus lässt sich keine gesetzliche Pflicht ableiten. Aber schauen wir mal ins Behindertengleichstellungsgesetz, ob das wirklich so ist. § 12 BGG sagt: Nein. Denn die Bundesrepublik hält 51 % der Anteile an der GmbH, und auch alle anderen Anteilseigner sind Einrichtungen des öffentlichen Rechts. Damit ist die Gematik genauso verpflichtet wie alle anderen Behörden auch.