"[...] er seine Erklärung nicht am 31.08.2022 abgab, weil seine Unterlagen beschlagnahmt waren und er im Gefängnis saß, bemerkte sie nicht. Solche Fristversäumnisse setzen einen automatisierten Mahnprozess in Gang [...]
Als sein Antrag auf Fristverlängerung einging, sah die Beamtin auf dem Bildschirm, dass eine Fahndung lief. [...]
lehnte sie den Antrag nach Rücksprache mit dem Fahnder ab."
Lohnt sich, den Text am Stück zu lesen.