Auch wenn der biometrische #Massendatenabgleich aus dem Netz mit der Ablehnung im #Bundesrat vorerst gescheitert ist, so ist es nur eine Frage der Zeit, bis das Thema politisch – und möglicherweise durch eine neue #Bundesregierung – wieder aufgegriffen wird. Doch die Hürden sind höher als noch vor einigen Wochen, denn das #Bundesverfassungsgericht hat mehrere Regelungen aus dem #BKAG für verfassungswidrig erklärt. Was das bedeutet, erkläre ich im aktuellen #Linux-Magazin: https://www.linux-magazin.de/ausgaben/2024/12/recht/