@asltf nein, in der Praxis ist es auch in einem Rechtsstaat nicht gleich schwer.
Es gibt nämlich, soweit ich die Architektur verstanden habe, zentrale Nachschlüssel. Organisatorisch getrennt, aber es gibt sie an zentraler Stelle.
Da braucht es eine harmlos wirkende Verordnung (z.B. „um Gefahren von dem Land abzuwehren dürfen Bundesbehörden Gesundheitsakten entschlüsseln lassen“) und alles weitere ist nur eine Dienstanweisung.
Weisungen an Ärzte zu geben braucht deutlich mehr.
@jakob_thoboell