Damit gelten Balkonkraftwerke jetzt als privilegierte Maßnahmen. Vermieter und WEGs dürfen eine Genehmigung für solche Anlagen ab sofort in der Regel nicht mehr verweigern, und Auflagen dürfen nur in eng begrenztem Ausmaß gemacht werden.
Damit gelten Balkonkraftwerke jetzt als privilegierte Maßnahmen. Vermieter und WEGs dürfen eine Genehmigung für solche Anlagen ab sofort in der Regel nicht mehr verweigern, und Auflagen dürfen nur in eng begrenztem Ausmaß gemacht werden.
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