Geplant ist der "biometrische Abgleich mit öffentlich zugänglichen Daten aus dem Internet". Technisch lässt sich das sinnvoll nur mit einer riesigen Datenbank mit den Gesichtern aller Menschen dieser Erde umsetzen. Eine solche Datenbank ermöglicht darüber hinaus auch umfangreiche Bewegungsprofile. Sie ist eindeutig verfassungs- und europarechtswidrig. [2/3]