über den Grundbetrag ab 1. August 2024 von 133 Euro monatlich. Kommt noch Arbeitsförderungsgeld hinzu in Höhe von 52 Euro, erhält ein behinderter Mensch in einer Werkstatt 185 Euro monatlich für die geleistete Arbeit.
31. An einer anderen Stelle wird ein Durchschnittgehalt von 222 Euro monatlich angegeben. Das ist jedoch KEIN Mindestlohn und die dort Arbeitenden gelten nicht als Arbeitnehmer*innen.
Mehr Kritik: https://jobinklusive.org/2021/09/13/kritik-an-werkstaetten-fuer-behinderte-menschen-acht-punkte/