Schon gewusst?
Nach der bundesweit gültigen Straßenverkehrsordnung (StVO) sind öffentliche Parkplätze oder fürs Parken bestimmte Flächen am Straßenrand seit nicht ausschließlich für Autos, sondern dürfen auch von anderen Fahrzeugen beansprucht werden. So auch Zweiräder aller Art. Unter dem StVO-Punkt «Parken und Halten» (Paragraf 12) wird nicht zwischen Autos und Fahrrädern unterschieden.