In den Niederlanden gilt das Prinzip der „strikten Haftung“ („strikte aansprakelijkheid“).
Das bedeutet, dass Autofahrer*innen grundsätzlich haftbar gemacht werden, wenn sie in einen Unfall mit einem Fußgänger*in oder Radfahrer*in verwickelt sind, unabhängig davon, wer den Unfall verursacht hat.
Die Haftung kann nur in besonderen Fällen entfallen, wenn Autofahrer*in nachweisen kann, dass der Unfall durch ein „unvermeidbares Ereignis“ verursacht wurde.