Jobcenter kürzt Leistungsempfängerin und Kind 100% der Bezüge. Betroffene klagt dagegen. Gewinnt. Das Gericht geizt nicht mit Worten:
"Der mit diesem Ergebnis rückblickend fatalen behördlichen Ermessensausübung haftet der Nachgeschmack eines von Klassismus triefenden, autoritär-gönnerhaften Selbstverständnisses ebenso an wie deren gerichtlicher Prüfung im erfolglosen Eilrechtsschutzverfahren."
Ja, das ist direkt aus dem Urteil S 12 AS 2046/22 zitiert: https://www.sozialgerichtsbarkeit.de/node/173715 via @why_not