Wenn Oma die Vorsorge-Vollmacht unterschreibt, dann kann auch das Betreuungsverfahren eingestellt werden, hat die Frau von der Betreuungsbehörde heute am Telefon gesagt. (Warum sie das dann nicht selbst vorschlagen ... zum Glück hab ich bis heute Nacht um 2 die Unterlagen durchgelesen, die mein Bruder rausgesucht hatte.)