Dossier "Am 24. Februar 2023 wurde Florian Gutsche, Bundesvorsitzender der VVN-BdA, am Berliner Flughafen von Beamten der Bundespolizei im Rahmen einer offensichtlich vorbereiteten Aktion abgefangen. Gutsche war auf dem Weg nach Bulgarien, wo er als Beobachter an internationalen Protesten gegen den faschistischen „Lukov-Marsch“ in Sofia teilnehmen wollte. Er wurde zwei Stunden festgehalten und befragt, sein Gepäck durchsucht und mit einer sechsseitigen „Ausreiseuntersagung“ wieder entlassen. Diese beinhaltete die Drohung, dass man ihn bei Zuwiderhandlung „in Gewahrsam nehmen“ und strafrechtlich verfolgen werde. Das Ausreiseverbot wurde im Rahmen des Passgesetzes für jegliche Auslandsreise an dem Wochenende erlassen. Die Verfügung wurde damit begründet, dass damit zu rechnen sei, dass Gutsche „das Ansehen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland erheblich schädigen“ würde..." Pressemitteilung der VVN-BdA vom 6. März 2023 und mehr daraus sowie dazu. NEU: "Kein Deutscher darf an das Ausland ausgewiesen werden" (Art. 16 Abs. 2 GG) - es sei denn, es ist ein:e non-binäre:r Antifaschist:in und es geht nach Ungarn... #FreeMaja!