🤬 "Eine Verurteilung wegen fahrlässiger Körperverletzung bezüglich des schwer verletzten Fahrers des VW Phaeton (§ 229 StGB) kam laut der Pressemitteilung des Gerichts mangels Strafantrags und besonderen öffentlichen Interesses (§ 230 StGB) nicht in Betracht."
Alter, ich könnte Ausflippen, dass solches Gebahren nicht ernst genommen wird, am Ende nur eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung übrig bleibt, die auch jeder Mensch an der Backe hat, der sich nicht schuldhaft scheiße verhält.