🤬 "Eine Strafbarkeit wegen Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB) und wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr (§ 315b StGB) lehnte das Gericht ab."
"mehrfach durch Auffahren und Abbremsen bedrängt hat. Als sich beide Fahrzeuge ungefähr auf gleicher Höhe befanden, lenkte der Angeklagte sein Fahrzeug ruckartig nach rechts in Richtung des anderen Fahrzeuges, abermals um dessen Fahrer zu bedrängen und zu schikanieren.
So kam es nach [...] zur Kollision"