Österreich, EU-Wahl 2024: "Worte, Bemerkungen oder Zeichen, die auf dem amtlichen Stimmzettel außer zur Kennzeichnung der Partei oder der Bezeichnung einer Bewerberin oder eines Bewerbers angebracht wurden, beeinträchtigen die Gültigkeit eines Stimmzettels nicht, wenn sich hierdurch nicht einer der angeführten Ungültigkeitsgründe ergibt."
Quelle: https://www.bmi.gv.at/412/Europawahlen/Europawahl_2024/start.aspx Gültigkeit und Ungültigkeit von Stimmzetteln