"Genanalysen haben ergeben, dass sich Stadttauben nicht mit Wildtaubenarten paaren, sodass die Nachkommen gezüchteter Tauben genetisch nicht „verwildert“ sind. Somit besteht weiterhin eine Fürsorgepflicht für die domestizierten Tiere.
Da die ursprünglichen Eigentümer der Vögel nicht mehr ermittelt werden könnten, sei die Erfüllung der Halterpflichten Aufgabe der Kommunen. Diese müssten sich um Fütterung, Pflege und tierärztliche Versorgung der Tauben kümmern – täten aber genau das Gegenteil"⬇️
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