"In der Regel bedienen sich die Luftsicherheitsbehörden bei der Sicherheitskontrolle privater Sicherheitsunternehmen, die als sogenannte Beliehene hoheitlich tätig werden (§ 16a Abs. 1 Nr. 1 LuftSiG)."
🤔 Warum dürfen hoheitliche Aufgaben bei der Sicherheitskontrolle am Flughafen privatisiert werden, aber im Straßenverkehr nicht?