Weil die Staatsanwaltschaft eine Verfahrenseinstellung gegen einen der Haupttäter beantragt hat, konnte nicht mal festgestellt werden, wie er den pressefeindlichen Angriff am 13. Februar 2022 in Dresden vorantrieb, Menschen mit dem Tod bedrohte, und auf am Boden liegende Betroffene eintreten wollte.
Reporter ohne Grenzen kritisiert das zu Recht: