Der Bundestag sollte alle von Dritten übernommenen Kosten für Dienstreisen zentral veröffentlichen, inklusive Fraktionsreisen. Außerdem muss begrenzt werden, was übernommen werden darf, beispielsweise durch eine Koppelung ans Bundesreisekostengesetz.
Das Bundestagspräsidium geht die Regeln für Reisen jetzt ohnehin an. Das ist die Gelegenheit, um hier Transparenz herzustellen und eines der größten Lobby-Einfallstore zu schließen.
Mehr zu Reisen von Abgeordneten gibt es in unserem Lobbyreport 2024: https://www.lobbycontrol.de/ueber-uns/publikationen-material/lobbyreport/