Änderung des Paßgesetzes: da wird die Passage zum Eintrag eines von M/W abweichenden Eintrags im Pass geregelt wird geändert:
Entweder: X
oder auf Antrag: M/W wenn ärztliche Bescheinigung vorliegt oder falls nicht zumutbar mit Eidestaatlicher Erklärung und nur das was vorher da zuletzt eingetragen war. Und nur dann wenns kein vorher gab wird das anders eingetragen - und das bleibt dann aber auch so erhalten für künftige Pässe.
Finde diese Einschränkung komplett wilkürlich und absurd.