§13(3) & (4) bleibt unverändert.
(5) - das war der offenkundig verfassungswidrige Absatz zu den Datenübertragung an sämtliche Sicherheitsbehörden entfällt komplett.
Das ist gut.
Ergänzung: Es ist wohl aufgefallen, dass im RegE völlig andere Regeln vorgesehen waren (von Faeser hineingepatcht) als bei allen anderen Namensänderungen.