„[…] Die von der Ampel eingesetzte Kommission kommt nun zu dem Schluss: Die derzeitigen Regelungen im Strafgesetzbuch hielten einer ,verfassungsrechtlichen, völkerrechtlichen und europarechtlichen Prüfung‘ nicht Stand. Stattdessen müssten Schwangerschaftsabbrüche in den ersten zwölf Wochen grundsätzlich als rechtmäßig gelten.” #WegMit218