Wer mit dem Coronavirus erkrankt ist, muss weiter vergütet werden. Selbst dann, wenn die Krankheit symptomlos verläuft. Die Richter am Bunde... https://www.spiegel.de/karriere/bundesarbeitsgericht-arbeitgeber-muessen-bei-coronainfektion-und-quarantaene-weiter-zahlen-a-24a68613-3281-4ab4-a773-15c95f18cbf3#ref=rss