Wisst ihr noch, als ich dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gemeldet habe, dass sie den Volltext des "Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes" nicht barrierefrei anbieten?
Nach § 12b Abs. 4 BGG hätten sie darauf innerhalb eines Monats antworten müssen. Haben sie aber nicht - nicht mal die erbetene Eingangsbestätigung habe ich bekommen. Damit handelt das BMAS hier klar rechtswidrig. Und die Barriere mit Diskriminierung existiert weiter.