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Die Überholabstand-Unterschreitung, also aktive #Gefährdung von #Radfahrenden sollte keine #Ordnungswidrigkeit sondern #Straftat sein.
So, wie Raser mittlerweile wegen #Mord belangt werden können.
Dann gibt es kein "Hat doch noch gereicht." mehr.
#Überholabstand ist kein Luxus sondern lebensrettend, z.B.
bei Rad-/Reifenpanne
bei plötzlichem Ausweich-Erfordernis
bei medizinischem Problem