In #Hannover wurden alle Verfahren gegen Mitglieder der #LetzteGeneration eingestellt, die Straßenblockaden betreffen.
Die Begründung:
Eine Strafbarkeit i.S.v. einer Nötigung habe nicht vorgelegen. Die Beeinträchtigungen seien nur geringfügig und gewaltfrei gewesen. Das Versammlungsrecht habe Vorrang.
Noch hat die Pressesprecherin, Erste Staatsanwältin Kathrin Söfker, keine Pressemitteilung verfasst. In Ihrem Mailverkehr mit mir schrieb sie, sie würde nur der Presse Auskunft erteilen, und was diese dann schriebe, würde schon stimmen.
Link zum Artikel in der Hannoverschen Allgemeinen:
https://archive.ph/B6EzY