@kromonos jop, Rechtsgrundlage Absatz 1 des § 858 BGB: Wer dem Besitzer ohne dessen Willen den Besitz entzieht oder ihn im Besitz stört, handelt, sofern nicht das Gesetz die Entziehung oder die Störung gestattet, widerrechtlich (verbotene Eigenmacht). Aber dann hab ich bald täglich so nen Abschleppwagen hier rumhantieren, ich machs lieber per Postweg, das es in der Knippe entsprechend weh tut wenn man an dem Verhalten nichts ändert.