Es gibt sie noch, die guten Nachrichten...
"Leistungen, die keinen medizinisch belegbaren Nutzen haben, dürfen nicht aus Beitragsmitteln finanziert werden."
...
"Aus diesem Grund werden wir die Möglichkeit der Krankenkassen, in der Satzung auch homöopathische und anthroposophische Leistungen vorzusehen, streichen und damit unnötige Ausgaben der Krankenkassen vermeiden."
https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/lauterbach-homoeopathie-kassenleistung-100.html