Die AfD inhaltlich zu stellen und trotzdem wegen der vielen Anzeichen für ihre Verfassungsfeindlichkeit ein AfD-Verbotsverfahren zu fordern, schließen sich nicht gegenseitig aus. Man kann beides machen. Wir machen beides. Wer diesen Einwurf einbringt, will in Wahrheit oft nur nichts davon machen.