1935 galt in Schweden bereits das „Blutschutzgesetz“ des Deutschen Reiches, dass die Eheschließung zwischen Jüd*innen und Staatsangehörigen verbot. Insgesamt fanden nur 2.000 Jüd*innen Zuflucht in Schweden, kaum mehr als in Luxemburg.
1935 galt in Schweden bereits das „Blutschutzgesetz“ des Deutschen Reiches, dass die Eheschließung zwischen Jüd*innen und Staatsangehörigen verbot. Insgesamt fanden nur 2.000 Jüd*innen Zuflucht in Schweden, kaum mehr als in Luxemburg.
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