Änderungsvorschläge zum §6 werden verworfen.
Die BuReg besteht auf eine Beschränkung der Neuausstellung von Dokumenten nur auf der einen geschlossenen Liste von Dokumenten und nur bei Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses.
Bedenken bei der sehr freigiebigen Datenweitergabe lehnt sie ab.
Ebenso sollen die Bußgeldbestimmungen beim Offenbarungsverbot so restriktiv sein, dass kaum ein Schutz erwarten ist.
Änderungen bzgl Regeln für Kindern werden abgelehnt.