Die neuen Regeln sehen vor, dass eine Haftbarkeit über 15 Jahre nach der Behandlung bzw 15 Jahre nach dem 21. Lebensjahr gelten soll. Das gilt nicht bei sonstigen medizinischen Eingriffen (da sind es grundsätzlich 2 Jahre), sondern ausschließlich bei trans Personen unter 21 Jahren.
Es muss auch kein Fehlverhalten der Behandler*innen nachgewiesen oder vorgelegen haben.
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