Aus dem bürokratischen Kuriositätenkabinett: Mit dem #Kleinschifferzeugnis 🛥️ darf ich – anders als beim SBF Binnen, den ich auch habe – sogar gewerblich Boote in allen vier Zonen der Bundeswasserstraßen fahren. Das Boot darf bis 20 Meter lang sein, was ganz schön ordentlich ist, und 12 Fahrgäste dürfen an Bord sein. Aber: Ich darf keine Fähren steuern. Ich darf zwar bspw. in Berlin eine gewerbliche Rundtour machen oder durch ganz Deutschland schippern, aber nicht am anderen Ufer (Definition einer Fährfahrt) anlegen. 🤡