2018 machten wir öffentlich, dass der damalige FDP-Fraktionsvize Alexander Graf Lambsdorff die Herkunft von bis zu 36.000 Euro an Vortragshonoraren geheim hielt. Er machte von einer Geheimhaltungsklausel Gebrauch, die die Transparenzregeln des Bundestags ad absurdum führte.