Wenn ich es richtig verstehe, gehört der Geschlechtseintrag nicht zu den Merkmalen, die zur Feststellung der Identität einer Person herangezogen werden (folgerichtig steht er auch nicht im Personalausweis).
Herangezogen wird z.B. der vollständige Name.
Da sich der Name nicht nur durch das #Selbstbestimmungsgesetz #SBGG ändert, sondern z.B. auch durch Heirat, ggf. Scheidung ändert, ist es verwunderlich, dass eine Namensänderung nur im Rahmen des SBGG an diverse Sicherheitsbehörden weitergegeben werden soll.
Auch die geplante Möglichkeit der Namensänderung bei Personen, die sich als Friesen fühlen, sieht keine Weitergabe der Daten an Sicherheitsbehörden vor.
Die Weitergabe allein bei trans, inter und non-binären Personen (wobei es der Ampel wohl vor allem um Migrantys geht, insbesondere um Geflüchtete und Schutzsuchende) stellt insofern eine Maßnahme dar, die diese Personen unter einen Generalverdacht stellt, sich staatlichen Maßnahmen wie Abschiebung, Strafverfolgung usw. entziehen zu wollen. Bei Personen, die ihren Namen durch Heirat ändern, besteht dieser Verdacht seitens des Staates offensichtlich nicht.