Wieso Polizeimeldungen keine neutrale Quelle darstellen
"Es handelt sich vielmehr um Pressemitteilungen einer staatlichen Einrichtung, z. B. einer Polizeiinspektion, eines Polizeipräsidium oder einer Kreispolizeibehörde. Daher sind ‚Blaulicht‘-Meldungen ein Bestandteil der Öffentlichkeitsarbeit, hinter der immer eine eigene Agenda und Interessen stehen.
Die Polizei ist selbst Akteur*in ihrer Meldungen. Eine differenzierte Berichterstattung liegt daher nicht in ihrem Interesse. Die Polizei ist parteiisch. Und ihre Pressemitteilungen sind es selbstverständlich auch.
Polizeimeldungen sollten kritisch geprüft werden. Es handelt sich nicht um objektive Tatsachenberichte, sondern um eine subjektive Darstellung einer Partei, die selbst in einen Vorgang involviert ist."
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