Bundesverfassungsgericht kippt die 2021 geschlossene Reform für eine mehrmalige Anklage, wenn "neue Tatsachen oder Beweismittel" bei schweren Straftaten wie Mord, Völkermord, Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit gelten. Mit dem Urteil von Dienstag ist diese Reform der Strafprozessordnung aufgehoben.