Das Landgericht Berlin hält das Do-Not-Track-(DNT)-Signal in Browsern für einen wirksamen Widerspruch gegen Datenverarbeitung iSd DSGVO und untersagt LinkedIn Aussagen in den AGB, in denen es den Eindruck erweckt, es dürfte das DNT Signal ignoriert.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
https://www.vzbv.de/urteile/gericht-untersagt-datenschutzverstoesse-von-linkedin