Über die Mandatslänge gibt es, je nach Funktion, viel Abhandlungen.
Bereits aus der #RömischenRepublik sollte jedoch klar sein, dass EIN Jahr seit Jahrtausenden nicht annäherend ausreichend ist.
Eine ähnlich Mandatslänge wie bei einem (Ober)bürgermeister wäre sinnvoll. Bei Fehlverhalten kan man immer noch (a.o.) abwählen.