Seit der Wiederzulassung von #eVoting durch die #Bundeskanzlei finden das erste Mal Wahlen statt. Gleichzeitig haben die meisten Kantone keine Beschreibung des Ablaufs mehr in den Unterlagen.
Könnte man, dachte sich Andreas Kuster, statt an der Software also bei der Person vor dem Bildschirm ansetzen?
@nohillside beschrribt das Vorgehen und die Implikationen. Auch, dass Vertrauen in den *gesamten Prozess* unabdingbar ist, nicht nur in die Software.
#PEBKAC
https://dnip.ch/2023/10/17/evoting-schwachstelle-stimmbuerger/