Der #Bundespolizei wird somit die „präventive“ #Überwachung von Handys und die Ermittlung von Standorten ermöglicht, Drohneneinsätze werden aufgestockt und natürlich (zur Sicherheit aller Menschen ganz klar) immer mehr #Kameraüberwachung. Der „Gewahrsam“ wird auf maximal vier Tage verlängert. Wie es sich für jeden ordentlichen Überwachungs- und #Polizeistaat nun mal gehört.
Tod der Privatsphäre, auf in den autoritären #Staat. Wir haben doch nix zu verbergen. Oh oh.
"[...] Beim Abhören der Telekommunikation im Zusammenhang mit der Sicherheit der Grenzen oder des Luft- und Bahnverkehrs soll die Befugnis der Bundespolizei allerdings um den Bereich der „präventiven“ Überwachung erweitert werden. „Präventiv“ bedeutet hier, dass noch kein konkreter begründeter Tatverdacht gegen eine Person vorliegt und damit die Strafprozessordnung zur Überwachung nicht herangezogen werden kann, aber dennoch das Abhören von Gesprächsinhalten von Zielpersonen bereits möglich ist."
https://netzpolitik.org/2023/bundespolizeigesetz-horchen-aber-nicht-hacken/