1887: Die Schweizerin Emilie Kempin-Spyri darf nicht als Anwältin arbeiten, da sie als Frau nicht d Aktivbürgerrecht besitzt. Sie klagt, aber ihr Argument, dass der Begriff Schweizer in der Verfassung Männer UND Frauen meint, wird abgewiesen. Diese Sicht sei "ebenso neu als kühn"